Angst vor einer Covid-Infektion?

Leistungen rund um Corona

Du fragst dich, wie dein Langzeit-Aufenthalt im Ausland in Bezug auf Covid-Infektionen abgesichert ist? 
Die gute Nachricht - mit dem richtigen Schutz bist du rundherum geschützt!
Entschließt du dich für eine Langzeit-Krankenversicherung, werden auch eventuelle Corona-Erkrankungen auf deiner Auslandsreise bezahlt.  
Wenn du deine Reisekosten, Studiengebühren u.ä. absichern möchtest, falls du kurz  vor oder während der Reise  positiv auf Covid-19 getestet wirst, dann solltest du zu deiner Reiserücktritts-Versicherung noch den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen.

Covid-19 vor der Reise

Bist du über deine Langzeit-Reiserücktritts-versicherung abgesichert, wenn du vor der Reise an Covid-19 erkrankst?

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Leider nein. Natürlich sind Erkrankungen  aller Art versichert und Covid-19 ist auch eine Krankheit. Aber dadurch, dass die WHO Covid-19 zur Pandemie erklärt hat und in den Versicherungsbedingungen Pandemien ausgeschlossen sind, leistet die Langzeit-Reiserücktritts-Versicherung nicht bei einer Covid-Infektion.

Diese Lücke schließt der Ergänzungs-Schutz Covid-19.

Warum solltest du den Ergänzungs-Schutz Covid-19 wählen?

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Der Ergänzungs-Schutz erweitert die Leistungen der Langzeit-Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, wenn du oder ein Angehöriger kurz vor Abreise positiv auf Covid-19 getestet wirst. 
Außerdem zahlt die Versicherung, wenn du dich aufgrund eines Ansteckungsverdachts in Quarantäne begeben musst.
 

#1  Im Rahmen der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 erstattet. Ein positives Corona-Testergebnis reicht aus - von dir oder von einem Angehörigen. 


#2 Absicherung von persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.

#3 Verweigerung der Beförderung, z. B. durch die Airline aufgrund erhöhter Körpertemperatur.

#4 Verweigerung der Einreise, z. B. durch  Grenzbeamte.

#5 Wenn du die Reise nicht wie geplant beenden kannst, weil du am Reiseziel in Quarantäne musst, werden dir zusätzliche Unterkunftskosten bis 5.000 € erstattet.

Hier kannst du den Ergänzungs-Schutz Covid-19 gleich abschließen >

Was ist nicht versichert?

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Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 versichert immer das individuelle Risiko der Reisenden.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind allgemeine Reisebeschränkungen wie Lockdown, Grenzschließungen, Einführung von 2-G-Regeln, Einreiseverbote in bestimmte Länder  und Beherbergungsverbote.

Was kostet der Covid-Schutz?

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Achtung: der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist lediglich ein Zusatz-Tarif!
Er gilt nur, wenn eine gültige Reiserücktritts-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung besteht.


Er kann für max. 12 Monate abgeschlossen werden.

Die Preise sind je nach Reisepreis gestaffelt:
bis 500 € = 9 €
bis 1.000 € = 15 €
bis 2.000 € = 25 €
bis 3.000 € = 34 €
über 3.000 E bis 20.000 € = 1,2 % vom Reisepreis

Bitte in der Buchungsstrecke den Tarif ohne Selbstbeteiligung auswählen, damit er zu deiner Hauptversicherung Langzeit-Reiserücktritts-Versicherung passt!

Hier kannst du die Langzeit-Reiserücktritts-Versicherung abschließen >

Hier kannst du den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen >

Bis wann kannst du den Covid-Schutz abschließen?

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Du kannst den Ergänzungs-Schutz Covid-19 bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn noch dazu buchen! Wenn du deine Reise kurzfristig gebucht hast und sie bereits innerhalb der nächsten 30 Tage beginnt, hast du für den Abschluss noch 3 Werktage Zeit.


Hier kannst du ihn gleich online abschließen >

Versicherungsbedingungen Ergänzungs-Schutz Covid-19

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Covid-19 während der Reise

Bist du über deine Langzeit-Auslands-Krankenversicherung abgesichert, wenn du an Covid-19 erkrankst?

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Du wählst eine sehr gute Auslands-Krankenversicherung beim Marktführer ERGO Reiseversicherung. Auch Covid-19-Infektionen im Ausland sind im Rahmen dieser Versicherung abgesichert inkl. Kostenübernahme ans Krankenhaus, alle Arztrechnungen usw.

Es gibt keinen Pandemieausschluss in der Krankenversicherung.

Werden die Kosten für einen COVID-19-Test übernommen?

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Ja,  die Kosten für den Corona-Test werden übernommen, wenn du während deines Auslandsaufenthalts erkrankst und der Covid-19-Test zur Sicherung der Diagnose und der entsprechend vorzunehmenden Heilbehandlung erforderlich ist. 

Aber: Erfolgt der Covid-19-Test rein vorsorglich oder aus Gründen der Nachweispflicht, werden die Kosten des Tests nicht übernommen.

Brauchst du eine Krankenversicherungs-Bestätigung für dein Visum?

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Die Langzeit-Auslands-Krankenversicherung vom Marktführer ERGO Reiseversicherung wird für dein Visum anerkannt. Und natürlich erhältst du dafür auch eine Bestätigung in englischer Sprache.

In den Versicherungsbedingungen gibt es keinen Pandemie-Ausschluss, d.h. alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist auch versichert!
Die Versicherungssumme für Behandlungen ist unbegrenzt.


Deine Versicherungspolice erhältst du bei Buchung sowohl in Deutsch als auch in Englisch.

Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV / Langzeit KV 2021.

Hier kannst du die Langzeit-Krankenversicherung abschließen >>